Haus Palling
Sorgenfrei leben
Inmitten einer herrlichen Landschaft und in der Nähe der Landkreiszentren Traunstein, Traunreut und Trostberg liegt das Kreisaltenheim Palling, eingebettet in ein dörfliches Umfeld.
Unser geschützter Garten ist ein Naturraum, der zu jeder Jahreszeit ein Erlebnis ist. In unserem Begegnungszentrum finden Menschen aus Palling individuelle Beratung rund um das Thema „alt werden“. Hier erleben Sie Konzerte, Infoveranstaltungen und geselliges Zusammensein.
Egal ob in der Tagespflege, Kurzzeitpflege oder dauerhaft – wir freuen uns auf Sie und werden alles tun, damit Sie sich wohlfühlen.
Melanie Oeller
Einrichtungsleitung Palling
Telefon: 08629 98 80 0
Mariola Czajka
Pflegedienstleitung Palling
Telefon: 08629 98 80 210
–
Büro der Einrichtungsleitung
Telefon: 08629 98 80 100
Stefan Rasch
Haustechnik
Telefon: 08629 98 80 240
Helena Kalla
Leitung soziale Betreuung
Telefon: 08629 98 80 220
Carola Breitenbach
Küchenleitung
Telefon: 08629 98 80 230
Ramona Mühlbacher
Sozialarbeiterin im Begegnungszentrum
Telefon: 08629 98 80 102
Uschi Gasteiger
Hauswirtschaftsleitung
Telefon: 08629 98 80 250
Nino Durakovic
Wohnbereichsleitung/stellv. PDL
Telefon: 08629 98 80 300
Pflegegrade
Grundsätzlich sind die Kosten für Wohnen und Pflege in unseren Alten- und Pflegeheimen privat zu zahlen. Dieser Eigenanteil verringert sich durch die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die Pflegekassen erstatten deshalb je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge. Im stationären Bereich sind diese bei:
125 Euro
Pflegegrad 1
770 Euro
Pflegegrad 2
1.262 Euro
Pflegegrad 3
1.775 Euro
Pflegegrad 4
2.005 Euro
Pflegegrad 5
Die Rechnungstellung für den Eigenanteil erfolgt immer zu Beginn des Monates im Voraus. Unter bestimmten Umständen kann zusätzlich ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.
Wir unterstützen Sie hierbei gerne und informieren Sie über die nächsten Schritte. Ihre Anliegen behandeln wir selbstverständlich diskret und vertraulich.
Pflegesätze
Die Pflegesätze ab dem 01.10.2024 bis 31.12.2024 – Stand 01.10.2024
Tagessätze
Tagessätze ansehen
Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
---|---|---|
Pflegegrad 1: | 121,84 € | 114,99 € |
Pflegegrad 2: | 141,18 € | 134,33 € |
Pflegegrad 3: | 157,35 € | 150,50 € |
Pflegegrad 4: | 174,22 € | 167,37 € |
Pflegegrad 5: | 181,78 € | 174,93 € |
Monatliche Leistungen der Pflegekasse
Grundsätzlich sind die Kosten für Wohnen und Pflege in unseren Alten- und Pflegeheimen privat zu zahlen. Dieser Eigenanteil verringert sich durch die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die Pflegekassen erstatten deshalb je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge. Im stationären Bereich sind diese bei:
monatliche Leistungen Pflegekasse ansehen
Pflegegrad 1: | 125,00 € |
Pflegegrad 2: | 770,00 € |
Pflegegrad 3: | 1.262,00 € |
Pflegegrad 4: | 1.775,00 € |
Pflegegrad 5: | 2.005,00 € |
Die Rechnungstellung für den Eigenanteil erfolgt immer zu Beginn des Monates im Voraus. Unter bestimmten Umständen kann zusätzlich ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.
Wir unterstützen Sie hierbei gerne und informieren Sie über die nächsten Schritte. Ihre Anliegen behandeln wir selbstverständlich diskret und vertraulich.
Gemäß § 43c SGB XI gewährt die Pflegekasse seit 01.01.2022 zusätzlich einen bewohnerindividuellen Leistungszuschlag für die Pflegegrade 2 bis 5, der den Eigenanteil für das Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen verringert. Die Höhe des individuellen Leistungszuschlags richtet sich danach, wie lange ein Bewohner schon Leistungen der vollstationären Dauerpflege erhält:
Leistungszuschlag Pflegekasse ansehen
Dauer des Leistungsbezugs – begonnene Monate | Höhe des Leistungszuschlags ab 01.01.2024 (%-Anteil vom Eigenanteil für das Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen) |
bis 12 Monate | 15 % |
über 12 Monate bis 24 Monate | 30 % |
über 24 Monate bis 36 Monate | 50 % |
über 36 Monate | 75 % |
Rechenbeispiel
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Monatliche Kosten | Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 |
Monat (30,42 Tage) | 3.706,38 € | 3.498,00 € |
Anteil Pflegekasse | 125,00 € | 125,00 € | |
verbleibende Kosten | 3.581,38 € | 3.373,00 € |
Monatliche Kosten | Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
---|---|---|---|
Pflegegrad 2 |
Monat (30,42 Tage) | 4.294,70 € | 4.086,32 € |
Anteil Pflegekasse | 770,00 € | 770,00 € | |
verbleibende Kosten | 3.524,70 € | 3.316,32 € | |
Zur Information: Der EEE beträgt 63,71 € täglich |
Monatliche Kosten | Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
---|---|---|---|
Pflegegrad 3 |
Monat (30,42 Tage) | 4.786,59 € | 4.578,21 € |
Anteil Pflegekasse | 1.262,00 € | 1.262,00 € | |
verbleibende Kosten | 3.524,59 € | 3.316,21 € | |
Zur Information: Der EEE beträgt 63,71 € täglich |
Monatliche Kosten | Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
---|---|---|---|
Pflegegrad 4 |
Monat (30,42 Tage) | 5.299,78 € | 5.091,40 € |
Anteil Pflegekasse | 1.775,00 € | 1.775,00 € | |
verbleibende Kosten | 3.524,78 € | 3.316,40 € | |
Zur Information: Der EEE beträgt 63,71 € täglich |
Monatliche Kosten | Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
---|---|---|---|
Pflegegrad 5 |
Monat (30,42 Tage) | 5.529,75 € | 5.321,37 € |
Anteil Pflegekasse | 2.005,00 € | 2.005,00€ | |
verbleibende Kosten | 3.524,75 € | 3.316,37 € | |
Zur Information: Der EEE beträgt 63,71 € täglich |
EEE = Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Preise Tagespflege ansehen
Kosten für Tagespflege
(Montag – Freitag von 8.00 -16.00 Uhr)
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tagespflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück. (§ 41 SGB XI)
Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Leistungsbeträge* den pflegebedingten Aufwand der teilstationären Pflege.
Die Kosten für Unterkunft/Verpflegung sind vom Bewohner zu tragen.
Die Organisation der Abholung wird in Kooperation mit einem Taxiunternehmen geregelt. Der Tagespflegegast wird bis 8 Uhr ins Kreisaltenheim Palling gebracht und um 12.30 Uhr bzw. 16 Uhr erfolgt die Rückfahrt.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tagespflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt. (§ 41 SGB XI)
Anmeldung
Sie sind noch nicht ganz sicher, ob Sie oder einer Ihrer Angehörigen sich für ein Alten- und Pflegeheim entscheiden sollte? Gerne führen wir Sie ganz unverbindlich durch unser Haus und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Lernen Sie unsere Einrichtung persönlich kennen, wir freuen uns auf Sie!
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin mit der Einrichtungsleitung, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.
Oder aber Sie haben sich bereits für sich selbst oder für einen Ihrer Angehörigen entschieden, in ein Alten- und Pflegeheim zu gehen? Ihre Ansprechpartner beraten Sie gerne in allen organisatorischen und finanziellen Fragen. Dort oder auf unserer Homepage erhalten Sie auch den ärztlichen Fragebogen und das Formular zur Heimaufnahme.
Anmeldung
Tagespflege
Anmeldung
Kurzzeitpflege
Anemeldung
Heimaufnahme
Ärztlicher
Fragebogen
Wir sind für Sie da!
Sie können uns zu den Öffnungszeiten telefonisch erreichen. Gerne stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen bei Rückfragen jederzeit beratend zur Seite. Wir von den Kreisaltenheimen Traunstein freuen uns auf Sie!